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Unterlassung konkurrenzierenden Verhaltens - OGH 26.2.2003, 9 ObA 208/02g

10. LfgOktober 2003

9.1.1.Nr.1

§ 53 Abs. 1 BDG
§ 56 Abs. 2 BDG
§ 5 VBG

1. Das Dienstverhältnis erschöpft sich nicht in der Erfüllung der Hauptpflichten, es sind auch Nebenpflichten, insbesondere die Fürsorgepflicht des Dienstgebers bzw. die Treuepflicht des Dienstnehmers, damit verbunden.

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