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Feststellungsklage keine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben? - OGH 19.9.2024, 9 ObA 44/24x

74. LfgFebruar 2025

8.3.4.Nr.4

§ 102 ArbVG
§ 228 ZPO

1. Nach § 228 ZPO kann “auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder Rechts, auf Anerkennung der Echtheit einer Urkunde oder Feststellung der Unechtheit derselben Klage erhoben werden„.

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