8.3.4.Nr.3
§ 30 Abs. 2 und 3 LDG 1984
§ 61ff LDG 1984
1. Für ein behauptetes Recht des Dienstnehmers, nicht unrichtig fachlich beurteilt zu werden (bzw. Begehren auf Entfernung der Verwarnung aus dem Personalakt), fehlt es an einer Anspruchsgrundlage.

