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Alkoholverbot - Striktes bei Bauspenglern - OGH 22.2.2001,8 ObA 17/01k

3. LfgJuli 2001

8.3.4.Nr.1

§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG

1. Innerhalb des durch Arbeitsvertrag vorgegebenen Rahmens wird die Arbeitspflicht durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers konkretisiert. Einerseits verfügt der Arbeitgeber damit über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers im Rahmen der betrieblichen Organisation, andererseits trifft er Maßnahmen, die der Ordnung des Betriebs dienen.

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