8.3.3.Nr.1
§ 1153 ABGB
§ 1157 ABGB
1. Das Direktionsrecht erstreckt sich nur auf die arbeitsspezifischen Umstände, nicht auf die Freizeit eines Arbeitnehmers.
8.3.3.Nr.1
§ 1153 ABGB
§ 1157 ABGB
1. Das Direktionsrecht erstreckt sich nur auf die arbeitsspezifischen Umstände, nicht auf die Freizeit eines Arbeitnehmers.
