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Nächtigungsanordnung - OGH 14.2.2001, 9 ObA 348/00t

3. LfgJuli 2001

8.3.3.Nr.1

§ 1153 ABGB
§ 1157 ABGB

1. Das Direktionsrecht erstreckt sich nur auf die arbeitsspezifischen Umstände, nicht auf die Freizeit eines Arbeitnehmers.

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