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Recht auf Beschäftigung - Rechtsanwaltsanwärter? Unzulässige Dienstfreistellung? - OGH 17.12.2021, 8 ObA 6/21x

66. LfgJuni 2022

8.3.1.Nr.13

§§ 21b Abs. 1 RAO
§ 1155 ABGB
§ 12 Abs. 7 GlBG

1. Der Rechtsanwalt hat für eine umfassende Ausbildung des Rechtsanwaltsanwärters entsprechend dem Berufsbild des Rechtsanwalts Sorge zu tragen und ihn dementsprechend hauptberuflich zu verwenden (§ 21b Abs. 1 RAO).

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