8.3.1.Nr.12
§ 18 Abs. 1 TAG
§ 381 Z 2 EO
1. Allein ein aufrechtes Arbeitsverhältnis reicht als Grundlage für Ansprüche auf Aufhebung einer Dienstfreistellung und uneingeschränktes Arbeiten nicht aus.
8.3.1.Nr.12
§ 18 Abs. 1 TAG
§ 381 Z 2 EO
1. Allein ein aufrechtes Arbeitsverhältnis reicht als Grundlage für Ansprüche auf Aufhebung einer Dienstfreistellung und uneingeschränktes Arbeiten nicht aus.
