8.3.1.Nr.11
§ 381 Z. 2 EO
§ 2 Z. 1 UG 2002
Art. 17 StGG
1. Der mit einer während eines Rechtsstreits zu erlassenden einstweiligen Verfügung zu sichernde Anspruch muss sich im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruchs halten.
8.3.1.Nr.11
§ 381 Z. 2 EO
§ 2 Z. 1 UG 2002
Art. 17 StGG
1. Der mit einer während eines Rechtsstreits zu erlassenden einstweiligen Verfügung zu sichernde Anspruch muss sich im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruchs halten.
