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Vertraglicher Verzicht auf ausnahmsweises Recht auf Beschäftigung - OGH 21.5.2003, 9 ObA 51/03w

10. LfgOktober 2003

8.3.1.Nr.5

§ 879 ABGB
§ 1444 ABGB

1. Ein allgemeines Recht jedes Dienstnehmers auf „Beschäftigung“, also das tatsächliche Leisten der übernommenen Dienste, ist nicht anerkannt.

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