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Aufgabenentzug, Recht auf Beschäftigung? - OGH 28.11.2002, 8 ObA 202/02t

8. LfgFebruar 2003

8.3.1.Nr.4

§ 16 ABGB
§ 1157 ABGB
§ 101 ArbVG
§ 381 Z 2 EO

1. Bei Ärzten, bei denen das Brachliegen ihrer Fähigkeiten zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des chirurgisch-handwerklichen Niveaus führt, besteht schon aus der Natur des abgeschlossenen Dienstvertrages ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung.

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