8.3.1.Nr.3
§ 1153 ABGB
1. Das Direktionsrecht erstreckt sich nur auf die arbeitsspezifischen Umstände, nicht auf die Freizeit eines Arbeitnehmers.
8.3.1.Nr.3
§ 1153 ABGB
1. Das Direktionsrecht erstreckt sich nur auf die arbeitsspezifischen Umstände, nicht auf die Freizeit eines Arbeitnehmers.
