vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Recht auf Beschäftigung - Einstweilige Verfügung auf Trainingszulassung? - OGH 18.10.2006, 9 ObA 100/06f

21. LfgJuni 2007

8.3.1.Nr.6

§ 21 SchSpG
§ 381 EO
§ 389 Abs. 1 EO
§ 390 Abs. 1 EO
§ 31 Bundestheater-Ballett-KollV

1. Ein „Recht auf Beschäftigung“ muss bei einem Tänzer zwar nicht erst hergeleitet werden, wenn es ohnehin in § 21 SchSpG normiert ist und der KollV hinsichtlich des Trainings den Dienstgeber ausdrücklich verpflichtet, nach Maßgabe seiner betrieblichen Möglichkeiten mindestens an fünf Tagen in der Woche ein Training anzusetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!