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Beschränkbar durch KollV auf Anlassfall-Einvernehmen? - OGH 29.6.2022, 8 ObA 40/22y

67. LfgOktober 2022

8.2.4.Nr.2

§ 1153 ABGB
§ 2 Abs. 2 Z 6 AVRAG
§ 2 Abs. 2 Z. 2 ArbVG
§ 101 ArbVG
Pkt. 39 OS-KV Bord 2015

1. Es liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, also eindeutige, Regelung trifft. Dies gilt gleichermaßen für Kollektivverträge.

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