8.2.4.Nr.1
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Eine Versetzung ist nur innerhalb der durch den Dienstvertrag gegebenen Grenzen zulässig.
8.2.4.Nr.1
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Eine Versetzung ist nur innerhalb der durch den Dienstvertrag gegebenen Grenzen zulässig.
