vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abberufung Schulleiterin mangels Bewährung? - OGH 22.3.2024, 8 ObA 49/23y

73. LfgOktober 2024

8.1.2.Nr.14

§ 26b Abs. 5 LDG

1. Die Abberufung einer Schulleiterin ist nach § 26b Abs. 5 LDG gerechtfertigt, wenn ihr Führungsverhalten gemessen an den Anforderungen erhebliche Defizite aufweist, also schwerwiegende und wiederholte Mängel im Führungsverhalten feststehen, die die Sorge zulassen, dass sie ihre Funktion auch in Hinkunft nicht in einer den Anforderungen entsprechenden Weise ausüben kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!