8.1.2.Nr.7
§ 861 ABGB
§ 1153 Satz 2 ABGB
1. Innerhalb des durch den Dienstvertrag vorgegebenen Rahmens wird die Arbeitspflicht durch das Direktions- oder Weisungsrecht des Dienstgebers konkretisiert.
8.1.2.Nr.7
§ 861 ABGB
§ 1153 Satz 2 ABGB
1. Innerhalb des durch den Dienstvertrag vorgegebenen Rahmens wird die Arbeitspflicht durch das Direktions- oder Weisungsrecht des Dienstgebers konkretisiert.
