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Versetzbarkeit Unkündbarer: Erhöhte Flexibilität Von OP-Pflegefachdienst zu Dienst in Zentralsterilisation - OGH 2.6.2009, 9 ObA 21/08s

28. LfgOktober 2009

8.1.2.Nr.6

§ 4 NÖ GVBG
§ 6 Abs. 1 BEinstG

1. Bestimmt der Dienstvertrag eine Verwendung als diplomierte Krankenschwester, ist der Einsatzbereich im Dienstvertrag sehr weit gefasst.

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