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Pflichten bei „Vier-Augen-Prinzip“ - OGH 17.4.2002, 9 ObA 279/01x

7. LfgNovember 2002

8.1.1.Nr.1

§ 6 AngG
§ 5 Abs. 1 Z 12 BWG
§ 42 Abs. 3 BWG

1. Das sogenannte „Vier-Augen-Prinzip“ kann nicht zu einer wechselseitigen Freizeichnung hinsichtlich der Verantwortung führen.

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