7.2.7.Nr.3
§ 22 Abs. 2 und 3 Z 1 ArbVG
§ 24 Abs. 4 ArbVG
§ 12 HbG und MLT Kärnten Hausbesorger MLT Betreuung und Bedienung Anlagen/Einrichtungen
1. Bereits der Bestand einer (regelungszuständigen) kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitgeber verhindert eine Festsetzung von Mindestlohntarifen, gleichgültig, ob ein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde oder nicht.

