7.2.7.Nr.2
§ 24 Abs. 3 ArbVG
1. Erlangt eine Berufsvereinigung während des Bestands eines Mindestlohntarifs die Kollektivvertragsfähigkeit für dessen Geltungsbereich (bzw tritt der Arbeitgeber einer kurz zuvor kollektivvertragsfähig gewordenen Berufsvereinbarung bei), so führt dies allein nicht zum Erlöschen des Mindestlohntarifs.

