7.2.7.Nr.1
§ 22 Abs. 3 ArbVG
§ 24 Abs. 3 ArbVG
Mindestlohntarif soziale Dienste
1. Die Festsetzung eines Mindestlohntarifs wird erst dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber auch Mitglied der kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung ist.
7.2.7.Nr.1
§ 22 Abs. 3 ArbVG
§ 24 Abs. 3 ArbVG
Mindestlohntarif soziale Dienste
1. Die Festsetzung eines Mindestlohntarifs wird erst dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber auch Mitglied der kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung ist.
