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„Betriebe sozialer Dienste“ Auch für Betriebe von Physiotherapeuten? - OGH 26.8.2009, 9 ObA 92/08g

29. LfgFebruar 2010

7.2.4.Nr.3

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 24 Abs. 1 ArbVG
§ 1 Pkt. 1.3 MLT Soziale Dienste

1. Auf Betriebe freiberuflich tätiger Physiotherapeuten findet der „Mindestlohntarif für Arbeitnehmer/innen in Betrieben sozialer Dienste“, der (nur) „für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen“, gilt, keine Anwendung.

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