7.2.4.Nr.3
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 24 Abs. 1 ArbVG
§ 1 Pkt. 1.3 MLT Soziale Dienste
1. Auf Betriebe freiberuflich tätiger Physiotherapeuten findet der „Mindestlohntarif für Arbeitnehmer/innen in Betrieben sozialer Dienste“, der (nur) „für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen“, gilt, keine Anwendung.

