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Befristete Arbeitszeitherabsetzungen - Vorangegangenes Ausmaß für Anspruchsbemessungen? - OGH 26.11.2012, 9 ObA 95/12d

39. LfgJuni 2013

6.2.8.Nr.6

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 19d Abs. 6 AZG
§ 31 Abs. 4 KollV AMS-DienstnehmerInnen

1. Die Auslegung der normativen Bestimmungen eines Kollektivvertrages hat objektiv nach den Regeln der §§ 6 und 7 ABGB für die Auslegung von Gesetzen zu erfolgen.

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