6.2.8.Nr.6
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 19d Abs. 6 AZG
§ 31 Abs. 4 KollV AMS-DienstnehmerInnen
1. Die Auslegung der normativen Bestimmungen eines Kollektivvertrages hat objektiv nach den Regeln der §§ 6 und 7 ABGB für die Auslegung von Gesetzen zu erfolgen.

