6.2.8.Nr.5
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Art. II, V Pkt. 6 lit. a KV Übergangsversorgung Flugverkehrsleiter
§ 4 Abs. 2 APG
1. Die Normadressaten eines KV müssen sich darauf verlassen können, dass die Absicht in erkennbarer Weise im Vertragstext ihren Niederschlag gefunden hat.

