6.2.8.Nr.4
§ 207 DO.A
1. Für den Anspruch des Dienstnehmers auf Ruhestandsversetzung bei Dienstunfähigkeit ist in § 207 Abs. 3 DO.A ein besonderes Sachverständigengutachten bei fehlendem Anspruch auf ASVG-Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension als Alternative vorgesehen.

