6.2.8.Nr.3
§ 1160 ABGB
IV Pkte.7, 7a Arbeiter-KollV Metallindustrie
1. Die Bestimmungen des Abschnitts IV Pkt. 7 des KollV sind aus folgenden Gründen auf befristete Arbeitsverhältnisse bei Zeitablauf analog anzuwenden:
6.2.8.Nr.3
§ 1160 ABGB
IV Pkte.7, 7a Arbeiter-KollV Metallindustrie
1. Die Bestimmungen des Abschnitts IV Pkt. 7 des KollV sind aus folgenden Gründen auf befristete Arbeitsverhältnisse bei Zeitablauf analog anzuwenden:
