vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Tagesaushelfer“ Auch für ständig beschäftigte Maskenbildnerinnen mit 35 Stunden? - OGH 25.5.2016, 9 ObA 37/16f

49. LfgOktober 2016

6.2.1.Nr.12

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 8 Z. 1, Z. 2 KollV
§ 18 KollV
§ 25 KollV
techn. Personal und Verwaltung Vereinigte Bühnen

1. Sind Arbeitnehmerinnen mit 35 Wochenstunden, verteilt auf fünf 7-stündige Arbeitstage pro Woche, als Maskenbildnerinnen mehrere Jahre durchgehend beschäftigt und verrichten sie dieselbe Tätigkeit wie die ständig beschäftigten Dienstnehmerinnen im unregelmäßigen Dienst, sind sie nicht als Tagesaushelferinnen einzustufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!