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Bedeutung Ausbildungserfordernis? - OGH 24.11.2010, 9 ObA 104/10z

32. LfgFebruar 2011

6.2.1.Nr.8

Gehaltsgruppe E III DO.A
KollV Sozialversicherungsträger

1. Verlangt der maßgebliche Kollektivvertrag für die Einstufung in E III Tätigkeiten, für deren Erledigung ein einschlägiges Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium notwendig ist, kommt es auf das Erfordernis des Studienabschlusses für die Ausübung der Tätigkeit an.

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