6.2.1.Nr.7
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Lohn- und Zulagenordnung Arbeiter-KollV Güterbeförderung
1. Einer Lehrabschlussprüfung einen besonderen Stellenwert für die Einstufung beizumessen, liegt im zulässigen Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragsparteien.

