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Kollektivvertragliche Kündigungsvorschriften? - OGH 12.8.2025, 8 ObA 20/25m

76. LfgOktober 2025

5.11.2.Nr.3

Art. 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Rom I-VO
§ 20 Abs. 2 und 3 AngG
§ 8 ArbVG
§ 12 ArbVG
§ 105 Abs. 3-7 ArbVG
§ 107 ArbVG
§ 2 Abs. 3 LSD-BG
§ 3 Abs. 2 LSD-BG
Art 45 AEUV

1. Erfolgte mit einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber eine schlüssige Rechtswahl zu Gunsten deutschen Rechts, darf diese nach Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO dem Arbeitnehmer nicht den Schutz entziehen, der ihm durch Bestimmungen gewährt wird, die mangels einer Rechtswahl anzuwenden wären.

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