5.11.1.Nr.13
§ 8 Z 1 ArbVG
§ 44 Abs. 1, 7 bis 11 WKG
§ 2 Abs. 13 GewO
1. Nach stRsp unterliegt die Frage der Mitgliedschaft des Arbeitgebers zu einer bestimmten Fachgruppe im Rahmen seiner Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft und damit jene nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag im Hinblick auf die Ausschließlichkeitskompetenz der Selbstverwaltung der Kammer nicht der Beurteilung durch das Gericht.

