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Immobilienverwalter - Nur bei Ausübung der jeweiligen Tätigkeit? - OGH 25.3.2014, 9 ObA 11/14d

43. LfgOktober 2014

5.11.1.Nr.12

§ 8 Z 1 ArbVG
§ 44 Abs. 2 WKG
§ 2 Abs. 1 lit. b KollV Berufsgruppe Immobilienverwalter

1. Ein Arbeitgeber ist auch dann vom Kollektivvertrag erfasst, wenn er die seine Mitgliedschaft bewirkende Berechtigung nicht ausübt.

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