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Hotel-Reinigungsdienste typische Gastgewerbe-Teilleistungen? - OGH 26.11.2013, 9 ObA 141/13w

42. LfgJuni 2014

5.11.1.Nr.11

§ 8 Z 1 ArbVG
§ 9 ArbVG
§ 2 Abs. 13 GewO 1994
§ 111 Abs. 1 GewO 1994
§ 112 Abs. 1 GewO 1994
Arbeiterkollektivvertrag Gastgewerbe Arbeiter-KollV Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

1. § 112 Abs. 1 GewO 1994 verfolgt den Zweck, eine Umgehung von entsprechenden gewerberechtlichen Vorschriften dadurch zu verhindern, dass ein und dieselbe Dienstleistung arbeitsteilig erbracht wird.

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