5.11.1.Nr.8
§ 8 Z 1 ArbVG
BAGS-Kollektivvertrag Tagesmütterverband
1. Der Erwerb der Mitgliedschaft bei einer freien Berufsvereinigung von Arbeitgebern erfolgt durch korrespondierende Willenserklärungen des betroffenen Arbeitgebers und der Vereinigung, allenfalls auch durch bloß einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers gemäß der Satzung.

