5.11.1.Nr.6
§ 8 Z 1 ArbVG
§ 39 Abs. 2 BAGS-Kollektivvertrag
1. Durch den Austritt aus einer freiwilligen Berufsvereinigung wird die durch diese Vereinigung vermittelte Kollektivvertragsunterworfenheit grundsätzlich nicht beendet.
5.11.1.Nr.6
§ 8 Z 1 ArbVG
§ 39 Abs. 2 BAGS-Kollektivvertrag
1. Durch den Austritt aus einer freiwilligen Berufsvereinigung wird die durch diese Vereinigung vermittelte Kollektivvertragsunterworfenheit grundsätzlich nicht beendet.
