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Rückwirkende Ruhendmeldung des Gewerbes? Auswirkungen auf Entgeltansprüche? - OGH 5.6.2008, 9 ObA 131/07s

25. LfgOktober 2008

5.11.1.Nr.5

§ 8 Z 1 ArbVG

1. Eine durch aufrechte (faktische) Mitgliedschaft zu einer Fachorganisation der Wirtschaftskammer begründete Kollektivvertragsangehörigkeit führt zu entsprechenden, laufend fälligen Mindestentgeltansprüchen des Arbeitnehmers aus dem Kollektivvertrag, der für Arbeitgeber dieser Fachorganisation gilt.

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