5.9.2.Nr.3
§ 9 Abs. 3 ArbVG
KollV Handelsangestellte
§ 2 Abs. 2 lit. Koll Gewerbeangestellte
1. Den Kollektivvertragsparteien kommt selbstverständlich keine Kompetenz zu, auch die Anwendbarkeit fremder Kollektivverträge auszuschließen.
5.9.2.Nr.3
§ 9 Abs. 3 ArbVG
KollV Handelsangestellte
§ 2 Abs. 2 lit. Koll Gewerbeangestellte
1. Den Kollektivvertragsparteien kommt selbstverständlich keine Kompetenz zu, auch die Anwendbarkeit fremder Kollektivverträge auszuschließen.
