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„Mischbetrieb“ Studentenheim/Hotelbetrieb - OGH 25.1.2006, 9 ObA 139/05i

18. LfgJuni 2006

5.9.2.Nr.2

§ 8 Z 1 ArbVG
§ 9 ArbVG
§ 10 ArbVG

1. Die §§ 9, 10 ArbVG sind unmittelbar nur auf jene Fälle anwendbar, in denen der Arbeitgeber tatsächlich zwei oder mehreren Kollektivverträgen unterworfen ist.

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