5.9.1.Nr.8
§ 9 Abs. 3 ArbVG
§ 18 Abs. 3 ArbVG
§ 19 Abs. 2 ArbVG
KollV Personenbeförderung
Satzung KollV Österr. Rotes Kreuz 2013
1. Liegt ein Mischbetrieb im Sinn des § 9 Abs. 3 ArbVG vor, verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender gesatzter Kollektivvertrag in analoger Anwendung des § 9 Abs. 3 ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich ungeordneten Bereichs geltenden Kollektivvertrag.

