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Nicht gegliederte Mischbetriebe Schadenssanierung mit 14 Gewerbeberechtigungen Kollektivvertrag der größeren Anzahl der Arbeitnehmer? - OGH 29.6.2020, 8 ObA 14/20x

61. LfgOktober 2020

5.9.1.Nr.9

§ 9 Abs. 3 und 4 ArbVG
§ 47 Abs. 2 WKG
§ 32 Abs. 1 Z 1 und 1a GewO
§ 150 GewO

1. Bei Mischbetrieben iSd § 9 Abs. 3 ArbVG findet jener Kollektivvertrag des fachlichen Wirtschaftsbereich der maßgeblichen wirtschaftlichen Bedeutung Anwendung.

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