5.9.1.Nr.7
§ 9 Abs. 1, 2 und 3 ArbVG
§ 19 Abs. 1 und 2 ArbVG
KollV Personenbeförderung mit PKW
Satzung KollV Österr. Rotes Kreuz
1. Liegt ein Mischbetrieb im Sinne des § 9 Abs. 3 ArbVG vor, verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender gesatzter Kollektivvertrag in analoger Anwendung des § 9 Abs. 3 ArbVG den für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden Kollektivvertrag.

