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Kollektivvertragliche Ruhestandsversetzung - Verstoß gegen zwingende gesetzliche Kündigungsfristen? - OGH 16.11.2005, 8 ObA 50/05v

17. LfgFebruar 2006

5.6.3.Nr.4

§ 20 AngG
§ 27 Z 2 AngG
§ 40 AngG
§ 3 Abs. 2 ArbVG
§ 32 Abs. 2 DO.A (Sozialversicherung)

1. Die in einem Kollektivvertrag festgelegte einseitige Ruhestandsversetzung (Pensionierung) ist - auch bei grundsätzlicher Unkündbarkeit - in der Regel als Arbeitgeberkündigung zu qualifizieren.

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