5.6.3.Nr.5
§ 3 Abs. 2 ArbVG
Arbeiter-KollV Güterbeförderungsgewerbe
1. Bei der Günstigkeitsprüfung ist für den notwendigen rechtlichen und sachlichen Zusammenhang auf den sozialpolitischen Zweck der in Frage stehenden kollektivvertraglichen Regelung zurückzugreifen.

