5.6.3.Nr.2
§ 10 Abs. 3 erster und letzter Satz AZG
§ 3 Abs. 2 ArbVG
1. Eine Kollektivvertragsbestimmung, welche Zulagen und Zuschläge bei der Berechnung der Überstundenentgelte (Grundlohn und Zuschläge) ausschließt, verstößt gegen § 10 Abs. 3 AZG und ist auch dann nichtig, wenn der Teiler für die Berechnung des Grundlohns wesentlich günstiger ist.

