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Abfertigungssondervereinbarung, Geschäftsführer - OGH 23.1.2002, 9 ObA 285/01d

6. LfgJuli 2002

5.6.3.Nr.1

§ 3 Abs. 2 ArbVG

1. Geht es um die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Abfertigungsregelung gegenüber jener im Kollektivvertrag, sind im Hinblick auf die Entgeltfunktion der Abfertigung, aber auch ihren Versorgungs- und Überbrückungszweck sowie ihre Funktion bei der Abgeltung der Betriebstreue zusätzlich sowohl die Entgeltbestimmungen des Kollektivvertrages und des Einzelvertrages als auch die jeweiligen Pensionsregelungen beim Günstigkeitsvergleich zu berücksichtigen.

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