5.6.1.Nr.5
§ 3 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
1. Die Vereinbarung eines überkollektivvertraglichen Gehalts unter Anrechnung auf künftige kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen ist grds. zulässig.
5.6.1.Nr.5
§ 3 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
1. Die Vereinbarung eines überkollektivvertraglichen Gehalts unter Anrechnung auf künftige kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen ist grds. zulässig.
