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Ersatz eines Aufwandspauschales durch Naturalleistungen? - OGH 22.1.2003, 9 ObA 220/02x

9. LfgJuni 2003

5.6.1.Nr.2

§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 1014 ABGB
Pkt. 7h KollV Arbeiter Gastgewerbe

1. Pkt. 7h Arbeiter-KollV Gastgewerbe kann nach seinem Inhalt - vor allem nach der Höhe des Pauschales und auch im Hinblick auf die Erhöhung der Abgeltung für den Fall der Doppellehre Koch/Kellner - nur dahin verstanden werden, dass mit dem Dienstkleidungspauschale ein mit der Arbeitsleistung verbundener finanzieller Aufwand - nämlich der Aufwand der für den Beruf des Kochs oder des Kellners typischen Berufskleidung - abgegolten werden soll.

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