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Kundmachung - In hinterlegter Fassung fehlende Textpassage - OGH 19.12.2012, 8 ObA 46/12s

39. LfgJuni 2013

5.5.1.Nr.5

§ 11 Abs. 1 ArbVG
§ 14 ArbVG
Art. XIII Z 5 Arbeiter-KollV Güterbeförderung

1. Normwirkung kommt nur der hinterlegten Fassung eines Kollektivvertrags zu.

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