5.5.1.Nr.4
§ 11 Abs. 1 ArbVG
§ 12 Abs. 5 Angestellten-KollV Wiener Stadtwerke
§ 43 Abs. 3 ASGG
1. Gemäß § 43 Abs. 3 ASGG ist der Inhalt kollektivrechtlicher Normen von Amts wegen zu ermitteln, wenn sich eine Partei auf sie beruft; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren.

