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Nicht vergleichbare Verwendungen - Tagesmütter: Quinquennien statt Biennien? - OGH 27.2.2012, 9 ObA 80/11x

36. LfgJuni 2012

5.3.2.Nr.8

§ 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG
§ 879 ABGB
Art. 7 B-VG
Art. 5 StGG
§ 28 BAGS-Kollektivvertrag
§ 30 BAGS-Kollektivvertrag

1. § 28 VerwGruppe 4A KV-BAGS, wonach Tagesmütter bzw. - väter nur in Quinquennien vorrücken, verletzt weder den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz noch den Eigentumsschutz, da die Tätigkeit von Tagesmüttern und Tagesvätern im Verhältnis zu den anderen in der Verwendungsgruppe 4 genannten Berufsgruppen nicht gleichwertig ist.

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